Der Weg zur INTEG
Aufnahmeantrag
- Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter aus dem begleitenden Dienst in der INTEG
- Aufnahmegespräch und Rundgang durch die Werkstatt
- Grundsätzliche Klärung, ob ein Anspruch auf Aufnahme besteht
- Beratung im Fachausschuss: Prüfung der Kostenträgerschaft, Klärung der Aufnahmemöglichkeit
Eingangsverfahren
In den ersten drei Monaten bei der INTEG wird festgestellt, ob der Bewerber auf den ersten allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden kann oder ob eine Aufnahme für die nächsten 12 – 24 Monate im Berufsbildungsbereich der INTEG erfolgen wird. Bei entsprechenden Behinderungsbild kann auch die sofortige Eingliederung in den besonderen Förderbereich der INTEG erforderlich sein.
Berufsbildungsmaßnahme
Während der Zeit im Berufsbildungsbereich erlernt der behinderte Mensch Tätigkeiten aus den unterschiedlichen Arbeitsfeldern der INTEG. Daran anschließend werden in verschiedenen Abteilungen Praktika absolviert.
Anschließend wird geklärt, in welchem Arbeitsbereich der behinderte Mensch künftig eingesetzt werden möchte.
Bei Zustimmung des Kostenträgers erfolgt die Übernahme in den Arbeitsbereich.
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