Arbeitsbereich
Wenn nach Abschluss der Förderung im Berufsbildungsbereich festgestellt wird, dass weder eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist, noch weitere berufsfördernde Maßnahmen außerhalb der INTEG angezeigt sind, wird der Mitarbeiter in den Arbeitsbereich übernommen. Aufgrund von Praktika in den einzelnen Bereichen der Produktion kann der Mitarbeiter in Verbindung mit der Empfehlung der betreuenden Mitarbeiter sich für eine Abteilung entscheiden.
Die Hauptaufgabe im Arbeitsbereich ist es, die Selbstständigkeit des behinderten Menschen zu fördern und seine Integrationsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung zu verbessern. Das Mittel hierzu ist die Einbeziehung in den Arbeitsprozess unter der Verwendung arbeitsbegleitender Hilfen.
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