Zielsetzung und Organisation
Ziele der beruflichen Integration
- Schaffung behindertengerechter Arbeitsplätze
- Ausrichtung der Arbeit auf die „normale“ Arbeitswelt
- Ausrichtung der Verdienstmöglichkeiten auf die „normale“ Arbeitswelt
- Qualitativ anspruchsvolle Arbeit
- Wirtschaftlichkeit
- Durch Einbinden gewerblicher Mitarbeiter: Absicherung der qualitativen Anforderungen und Vermeidung von Arbeitsdruck bei den behinderten Mitarbeitern
- Schaffung von Vermittlungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Ziele der sozialen Integration
- Normalität
- Förderung der größtmöglichen Selbstständigkeit
- Förderung des Zusammenlebens und des Eingliederungsprozesses durch gewerbliche Mitarbeiter
- Durch flankierende Maßnahmen behinderungsbedingte Probleme so weit wie möglich zu kompensieren
- Integration in das Gemeinwesen
Organisation
Die INTEG ist von der Organisationsform eine Werkstatt für behinderte Menschen.
Die Mitarbeiter werden auf der Grundlage der WVO (Werkstättenverordnung) in Verbindung mit dem SGB (Sozialgesetzbuch) IX in die Werkstatt aufgenommen.
Aufnahmevoraussetzungen sind:
- Eine Behinderung unabhängig von Art und Schwere, die daran hindert nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar zu sein
- Das Wohnen im Einzugsbereich der INTEG
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen kann ein Antrag auf Aufnahme gestellt werden.
Sollte es dann zu einer Aufnahme kommen wäre der Verlauf wie folgt: