Aufnahmeverfahren

Rehabilitation/Beratung

Aufnahmevoraussetzungen

  • Eine Behinderung unabhängig von Art und Schwere, die daran hindert oder bisher nicht wieder auf dem 1. Arbeitsmarkt vermittelbar zu sein
  • Das Wohnen im Einzugsgebiet der INTEG

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann ein Antrag auf Aufnahme gestellt werden.

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Wiederholungsraster 1

Aufnahmeantrag

  • Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter aus dem begleitenden Dienst in der INTEG
  • Aufnahmegespräch und Rundgang durch die Werkstatt
  • Grundsätzliche Klärung, ob ein Anspruch auf Aufnahme besteht
  • Beratung im Fachausschuss: Prüfung der Kostenträgerschaft, Klärung der Aufnahmemöglichkeit

Für wen sind wir da?

Personen, die dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen aufgrund einer

  • Geistigen Behinderung
  • Seelischen Behinderung
  • Schwerstmehrfachen Behinderung
  • Sinnesbehinderung
  • Personen, bei denen eine Klärung (s.o.) noch aussteht

Wir beraten Sie gern über Ihre Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation.

Wir bieten Praktika und Belastungserprobungen in unseren Arbeitsbereichen an und schauen gemeinsam, welcher Weg für Sie der richtige sein kann.

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Ihr Weg zu uns

Beratungsgespräch

  • Beratung über das Vorliegen der Voraussetzungen
  • Besichtigung der Einrichtung
  • eventuell Vereinbarung für ein Erprobungspraktikum

Antragstellung beim Leistungsträger

  • Agentur für Arbeit
  • Deutsche Rentenversicherung (für Menschen, die bereits im Arbeitsleben stehen oder standen)
  • gesetzliche Unfallversicherungen
  • Sozialhilfeträger/Träger der Eingliederungshilfe

Aufnahme

  • Aufnahmegespräch
  • Anmeldung zur Sozialversicherung
  • Einrichtung eines Fahrdienstes oder Übernahme der Fahrtkosten (Bezugsgröße Monatskarte des ÖPNV)
  • Aufnahmetermin
  • Dauer der Maßnahme
  • Bildungsvertrag / Werkstattvertrag

FAQ’s

Man kann im Werkstattbereich der INTEG aufgenommen werden, wenn man eine Behinderung oder eine psychische Erkrankung hat, deren Art und Schwere grundsätzlich daran hindert, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein. Je nach Art der Behinderung bieten wir passende Arbeitsangebote / Maßnahmen zur Teilhabe an, auch für Personen mit einem hohen Assistenz- und Unterstützungsbedarf. Der Besitz eines Schwerbehindertenausweises und eine aktuelle Arbeitslosigkeit sind leider keine hinreichenden Aufnahmegründe. 

Nicht zwingend. Die feste Aufteilung in Einzugsgebiete von Werkstätten gibt es nicht mehr. Eine Person mit einer Behinderung kann sich den Leistungsanbieter der Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Werkstatt) frei wählen. Allerdings entscheiden die Kostenträger über eine Aufnahme und diese achten bei der Prüfung von Anträgen darauf, ob unverhältnismäßig hohe Mehrkosten entstehen, vor allem bezogen auf die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz im Vergleich zu einer Werkstatt, die näher am eigenen Wohnort liegt.

Der Weg zur INTEG kann selbständig mit ÖPNV oder dem PKW bestritten werden. Liegen behinderungsbedingte Gründe vor oder ist der Arbeitsweg mit ÖPNV nicht zumutbar, kann ein Fahrdienst eingesetzt werden.

Nein. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen und der Kostenträger seine Genehmigung erteilt hat, kann in der INTEG direkt eine Aufnahme erfolgen, egal ob im Berufsbildungsbereich oder als Wechsler aus einer anderen Werkstatt in einen Arbeitsbereich der INTEG.

Nein. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen und der Kostenträger seine Genehmigung erteilt hat, kann in der INTEG direkt eine Aufnahme erfolgen, egal ob im Berufsbildungsbereich oder als Wechsler aus einer anderen Werkstatt in einen Arbeitsbereich der INTEG.

Nein. Wir unterstützen und beraten gern im Aufnahmeverfahren und vermitteln Kontakte zu den Kostenträgern.

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Wir stellen gern die INTEG vor und erfragen von Ihnen persönliche Informationen (z.B. Adresse, bisherige Tätigkeiten, vorhandene Behinderungen / Erkrankungen etc.). Falls vorhanden können Sie gern medizinische Unterlagen mitbringen. Außerdem können Sie gern eine Person Ihres Vertrauens zum Beratungsgespräch mitbringen.