Aufnahmeverfahren
Rehabilitation/Beratung
Aufnahmevoraussetzungen
- Eine Behinderung unabhängig von Art und Schwere, die daran hindert oder bisher nicht wieder auf dem 1. Arbeitsmarkt vermittelbar zu sein
- Das Wohnen im Einzugsgebiet der INTEG
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann ein Antrag auf Aufnahme gestellt werden.


Aufnahmeantrag
- Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter aus dem begleitenden Dienst in der INTEG
- Aufnahmegespräch und Rundgang durch die Werkstatt
- Grundsätzliche Klärung, ob ein Anspruch auf Aufnahme besteht
- Beratung im Fachausschuss: Prüfung der Kostenträgerschaft, Klärung der Aufnahmemöglichkeit
Für wen sind wir da?
Personen, die dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen aufgrund einer
- Geistigen Behinderung
- Seelischen Behinderung
- Schwerstmehrfachen Behinderung
- Sinnesbehinderung
- Personen, bei denen eine Klärung (s.o.) noch aussteht
Wir beraten Sie gern über Ihre Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation.
Wir bieten Praktika und Belastungserprobungen in unseren Arbeitsbereichen an und schauen gemeinsam, welcher Weg für Sie der richtige sein kann.

Ihr Weg zu uns
Beratungsgespräch
- Beratung über das Vorliegen der Voraussetzungen
- Besichtigung der Einrichtung
- eventuell Vereinbarung für ein Erprobungspraktikum
Antragstellung beim Leistungsträger
- Agentur für Arbeit
- Deutsche Rentenversicherung (für Menschen, die bereits im Arbeitsleben stehen oder standen)
- gesetzliche Unfallversicherungen
- Sozialhilfeträger/Träger der Eingliederungshilfe
Aufnahme
- Aufnahmegespräch
- Anmeldung zur Sozialversicherung
- Einrichtung eines Fahrdienstes oder Übernahme der Fahrtkosten (Bezugsgröße Monatskarte des ÖPNV)
- Aufnahmetermin
- Dauer der Maßnahme
- Bildungsvertrag / Werkstattvertrag
FAQ’s
Welche Aufnahme-Voraussetzungen liegen vor?
Man kann im Werkstattbereich der INTEG aufgenommen werden, wenn man eine Behinderung oder eine psychische Erkrankung hat, deren Art und Schwere grundsätzlich daran hindert, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein. Je nach Art der Behinderung bieten wir passende Arbeitsangebote / Maßnahmen zur Teilhabe an, auch für Personen mit einem hohen Assistenz- und Unterstützungsbedarf. Der Besitz eines Schwerbehindertenausweises und eine aktuelle Arbeitslosigkeit sind leider keine hinreichenden Aufnahmegründe.
Muss ich im Einzugsgebiet der INTEG wohnen?
Nicht zwingend. Die feste Aufteilung in Einzugsgebiete von Werkstätten gibt es nicht mehr. Eine Person mit einer Behinderung kann sich den Leistungsanbieter der Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Werkstatt) frei wählen. Allerdings entscheiden die Kostenträger über eine Aufnahme und diese achten bei der Prüfung von Anträgen darauf, ob unverhältnismäßig hohe Mehrkosten entstehen, vor allem bezogen auf die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz im Vergleich zu einer Werkstatt, die näher am eigenen Wohnort liegt.
Wie kann ich zur Arbeit kommen?
Der Weg zur INTEG kann selbständig mit ÖPNV oder dem PKW bestritten werden. Liegen behinderungsbedingte Gründe vor oder ist der Arbeitsweg mit ÖPNV nicht zumutbar, kann ein Fahrdienst eingesetzt werden.
Gibt es eine Warteliste?
Nein. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen und der Kostenträger seine Genehmigung erteilt hat, kann in der INTEG direkt eine Aufnahme erfolgen, egal ob im Berufsbildungsbereich oder als Wechsler aus einer anderen Werkstatt in einen Arbeitsbereich der INTEG.
Gibt es feste Aufnahmezeiten?
Nein. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen und der Kostenträger seine Genehmigung erteilt hat, kann in der INTEG direkt eine Aufnahme erfolgen, egal ob im Berufsbildungsbereich oder als Wechsler aus einer anderen Werkstatt in einen Arbeitsbereich der INTEG.
Entstehen durch das Aufnahmeverfahren Kosten?
Nein. Wir unterstützen und beraten gern im Aufnahmeverfahren und vermitteln Kontakte zu den Kostenträgern.
Was muss ich zum Erst- / Beratungsgespräch mitbringen?
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Wir stellen gern die INTEG vor und erfragen von Ihnen persönliche Informationen (z.B. Adresse, bisherige Tätigkeiten, vorhandene Behinderungen / Erkrankungen etc.). Falls vorhanden können Sie gern medizinische Unterlagen mitbringen. Außerdem können Sie gern eine Person Ihres Vertrauens zum Beratungsgespräch mitbringen.